Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Kosten für eine Mütterpflegerin?

1. Kostenübernahme durch deine Krankenkasse
  • Deine Krankenkasse übernimmt meine Leistungen meist ganz oder teilweise, wenn du aufgrund deiner gesundheitlichen Situation Unterstützung bei der Haushaltsführung benötigst und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann (dein Partner/deine Partnerin ist berufstätig oder du bist alleinerziehend).

    Grundlage hierfür bilden §24h SGB V sowie §38 SGB V.

  • Um deine gesundheitliche Einschränkung zu bescheinigen, benötigst du eine Verschreibung (Notwendigkeitsbescheinigung) deines Arztes/deiner Ärztin.

         Mögliche Indikationen sind:

  • Während deiner Schwangerschaft: verordnete Bettruhe, Hyperemesis Gravidarum, Risikoschwangerschaft, Schwangerschaftsdepression etc.

  • Nach der Geburt: Geburtsverletzungen, Wundheilungsstörungen, Kreislaufbeschwerden, Erschöpfung, Anpassungsstörung, postpartale Depression etc.

  • Bei deiner Krankenkasse bittest du um Zusendung eines „Antrags zur Haushaltshilfe“ und reichst diesen dann zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung und meinen Angaben zur Mütterpflege ein.


Ich berate dich gerne zu den einzelnen Schritten und helfe dir beim Ausfüllen des Antrags.

Du kannst meine Unterstützung auch als Privatleistung buchen. Gerne erstelle ich dir ein individuelles Angebot.